Pflegegrade im Überblick

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen ersetzen. Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung ermittelt und entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen. Wir beraten Sie gern persönlich, welche Leistungen für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen.

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Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Kein Pflegegeld, aber: Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf sowie bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für die Anpassung des Wohnumfelds (z. B. altersgerechte Dusche).
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Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegeld: 347 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis 796 Euro monatlich.

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Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegeld: 599 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis 1.497 Euro monatlich.
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Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegeld: 800 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis 1.859 Euro monatlich.
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Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegeld: 990 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis 2.299 Euro monatlich.
Zusätzlich erhalten alle Pflegegrade einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2‑5): gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro

Pflegehilfsmittel: bis zu 42 Euro monatlich

Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Alle Beträge Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse - wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, also bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt, auch Angehörige mit Vollmacht können den Antrag stellen. Anschließend kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause, bei Privatversicherten von Medicproof.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Die Leistungen gibt es ab dem Tag der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen. Verschlechtert sich die Situation später, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Bei der Begutachtung geht es nicht um Diagnosen, sondern darum, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität
  • Geistige Fähigkeiten und Kommunikation
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung, zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, etwa Medikamente oder Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Daraus ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Tipps für den Begutachtungstermin

  • Führen Sie einige Tage vorher ein Pflegetagebuch: Wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft und wie lange?
  • Legen Sie Arztberichte, den Medikamentenplan und vorhandene Hilfsmittel bereit.
  • Seien Sie als Angehörige beim Termin dabei. Viele Betroffene stellen ihre Lage am Begutachtungstag besser dar, als sie im Alltag ist.
  • Wenn wir Sie bereits pflegen, sprechen Sie uns an. Wir helfen bei der Vorbereitung.

Beratungsbesuche für Pflegegeld-Empfänger

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir führen diese Beratungsbesuche bei Ihnen zu Hause durch und geben praktische Tipps, die den Pflegealltag erleichtern.

Unsicher, welcher Pflegegrad in Frage kommt?

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